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Neues Familienleistungsgesetz beschlossen

Die Bundesregierung hat am 15.10.2008 den Entwurf ... ...mehr

Durchbruch bei der Erbschaftsteuerreform

Am 6. November 2008 hat sich der ... ...mehr

Modernisierung des Unfallversicherungsgesetzes

Die Reform der Unfallversicherung hat am ... ...mehr

Arbeitgeberdarlehen

Neues BMF-Schreiben schafft Rechtssicherheit ...mehr

Jahressteuergesetz 2009

Aus für Versicherungsmäntel: Gesetzesinitiative ... ...mehr

Neues Familienleistungsgesetz beschlossen

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag soll für jedes Kind von aktuell 3.648 € um 192 € auf 3.840 € ansteigen.

Kindergeld

Das Kindergeld wird für das erste und zweite Kind um jeweils 10 € von 154 € auf 164 € erhöht. Für das dritte Kind zahlt der Staat künftig 16 € mehr (170 € anstatt 154 €). Für das vierte und weitere Kinder erhöht sich das Kindergeld ebenfalls um je 16 € von 179 € auf 195 € im Monat.

Kinderbetreuungskosten

Die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung sollen in einer Vorschrift (neuer § 9c EStG.) zusammengefasst werden. Materiellrechtlich ändert sich jedoch nichts.

Hartz IV-Empfänger

Kinder von Hartz IV-Empfängern erhalten jeweils zum Schuljahresbeginn eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 €.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Die steuerlichen Regelungen zu haushaltsnahen Dienstleistungen und den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen einschließlich Pflegeleistungen sollen in einer Vorschrift – neuer § 35a EStG – zusammengefasst werden. Dies soll in erster Linie der Vereinfachung dienen. Zugleich beabsichtigt die Bundesregierung eine deutliche Erhöhung der Steuerermäßigungen. Die tarifliche Einkommensteuer soll sich künftig um 20 % der Aufwendungen von bis zu 20.000 €, höchstens aber um bis zu 4.000 € pro Jahr (= 20 % von 20.000 €) ermäßigen. Entfallen soll der Nachweis des Schweregrades der Pflegebedürftigkeit.

Außergewöhnliche Belastungen durch Haushaltshilfe

Aufwendungen für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe sollen künftig einfacher als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die bisher geforderten Nachweispflichten zu Alter, Krankheit, Grad der Behinderung oder Pflegebedürftigkeit sollen künftig entfallen.

Stand: 18. November 2008



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