Der Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Inkrafttreten des MoMiG ist für Oktober bzw. November 2008 vorgesehen.
Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
- Erleichterungen bei künftigen Gründungen – Abkoppelung des Handelsregisterverfahrens von verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Die neue "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" als kleine GmbH – Gründung ab 1 Euro Stammkapital - künftig auch: "UG (haftungsbeschränkt) & Co KG"?
- Erleichterungen bei "verdeckten Sacheinlagen"- sind verdeckte Sacheinlagen ungefährlich?
- Wegfall der Eigenkapitalersatzvorschriften – Ersetzung durch ein neues Haftungssystem bei Rückflüssen an Gesellschafter
- Neuordnung der Insolvenzantragspflicht: erheblich stärkere persönliche Verantwortung der Gesellschafter – strafrechtliche Haftungsgefahren – neue Zustellungsmöglichkeiten für Gläubiger "führungsloser" GmbHs
- Maßnahmen des Gesetzgebers gegen das Phänomen der "Firmenbestattung" – Konsequenzen für GmbH und Gläubiger
- Neuer Haftungstatbestand für GmbH – Geschäftsführer
- Erleichterte Übertragbarkeit von Anteilen









